Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Studentin mit Kind

Kontakt

Andrea Ritschel

Telefon: 0345/5521357
Telefax: 0345/27099

Barfüßer Straße 17
06108 Halle (Saale)

Wiss. Mitarbeiterin für das Projekt "audit familiengerechte hochschule"

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Familienbüro der Martin-Luther-Universität

Re-Auditierungsworkshop der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Sehr geehrte Beschäftigte und Studierende der Martin-Luther-Universität,

am 07. Mai fand an der MLU der Re-Auditierungsworkshop unter anderem mit Frau Prorektorin Frau Prof. Dr. Foljanty-Jost, Frau Rehschuh (Leiterin der Stabsstelle des Rektors), Herrn Jun-Prof. Dr. Föllmer (Rektoratsbeauftragter Familiengerechte Hochschule) sowie den Familienbeauftragten der einzelnen Fakultäten und Vertretern der Zentralverwaltung der Universität zur Erstellung einer neuen Zielvereinbarung statt.

Diese Zielvereinbarung soll alle neuen Maßnahmen der nächsten drei Jahre zur Verstetigung und weiteren Entwicklung der Martin-Luther-Universität auf ihren Weg zu einer familiengerechten Hochschule erfassen. Weiterhin auf der Agenda „familiengerechte Hochschulpolitik“ steht die Verbesserung der Situation von Studierenden und Beschäftigten mit Kind(ern) . Das Thema Pflege von Angehörigen wird zukünftig verstärkt in den Fokus rücken.


Die nächsten Termine im Auditierungsprozess:

Akktuell befindet sich die Zielvereinbarung im internen Abstimmungsprozess.

Die Entscheidung über die Zertifizierung im Rahmen der Re- Auditierung trifft ein unabhängiger Audit - Rat, in dem unter anderem Vertreter des Bundesfamilienministeriums, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sowie Wissenschaftler vertreten sind. Nach erfolgreicher Entscheidung würde eine Zertifikatsverleihung im Sommer 2013 in Berlin stattfinden

Für Rückfragen steht Ihnen jederzeit das Team des Familienbüros der MLU sehr gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

ihr Team des Familienbüros



Förderung von Stipendiatinnen:

Die "Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"  stellt Mittel zur Förderung von Stipendiatinnen auch im Jahr 2012, die keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung ihres Stipendiums um Zeiten des Mutterschutzes haben, bereit. Weitere Informationen erhalten Sie im Gleichstellungsbüro.

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