Studieren mit Kind(ern)
Übersicht
- Informationsbrschüre "Studieren mit Kind"
- Studien- und Prüfungsorganisation
- Informationen zur Rückmeldung für Studierende mit Kind und Langzeitstudiengebühren
- gesetzliche Regelungen
- Finanzierung
- Studieren mit Kind - Präsentation
- Newsletter des Arbeitskreis "Studieren mit Kind" des Studierendenrates
- Studieren mit Kind im Ausland
Informationsbrschüre "Studieren mit Kind"
In der 3. Auflage ist die Informationsbroschüre „Studieren mit Kind“ erschienen. Die Broschüre, welche in Zusammenarbeit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Studentenwerk Halle entstanden ist, gibt alle wichtigen Informationen zu einem Studium mit Kind und ist auch als Druckversion im Familienbüro erhältlich.
Broschüre STUDIEREN MIT KIND.pdf (2,5 MB) vom 21.01.2013
Studien- und Prüfungsorganisation
Auf den Internetseiten der Gleichstellungsbeauftragten der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden Sie eine ausführliche Darstellung.
Informationen zur Rückmeldung für Studierende mit Kind und Langzeitstudiengebühren
Bei der Pflege und Erziehung von Kindern besteht nach § 112 Abs. 4 HSG LSA die Möglichkeit, die Gebührenpflicht für Langzeitstudiengebühren hinauszuschieben.
Weitere Informationen finden Sie untern http://langzeitst.verwaltung.uni-halle.de/fragen_antworten__langzeitstud/#anchor1153971
sowie auf der Website zu den Langzeitstudiengebühren unter http://langzeitst.verwaltung.uni-halle.de/
Außerdem erhält jeder einzelne Studierende eine Anhörung, sobald dieser die Regelstudienzeit zu überschreiten droht. Im Rahmen dieser Anhörung werden umfassende Informationen zum Hinausschieben der Gebührenpflicht wegen der Pflege und Erziehung von Kindern erteilt.
Gern stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
gesetzliche Regelungen
- Allgemeine Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 08.06.2005, insbesondere §§ 19, 20
- Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 08.06.2005, vom 14.05.2008
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)
- Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
- Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
Finanzierung
Auf den Internetseiten der Gleichstellungsbeauftragten der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden Sie eine ausführliche Darstellung von Frau Dr. Katja Nebe und Claudia Beetz.
Das Studentenwerk Halle bietet die Möglichkeit einer Sozialberatung.
Studieren mit Kind - Präsentation
Die Präsentation, zur Informationsveranstaltung "Studieren mit Kind" des Büros der Gleichstellungsbeauftragten, des HIB- Halle, des Studentenwerkes Halle und des alv, enthält Informationen zur Studienorganisation, zu Finanzierungsmöglichkeiten mit Kind, zum Arbeitskreis des Studierendenrates "Studieren mit Kind" und zu Beratungsmöglichkeiten
Newsletter des Arbeitskreis "Studieren mit Kind" des Studierendenrates
Unter folgendem Link können sich studentische Eltern für den Newsletter des AK "Studieren mit Kind" eintragen:
Studieren mit Kind im Ausland
Wer sich für ein Auslandssemester mit Kind interessiert findet hier Informationen.
