Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Aus dem Akademischen Senat

Sitzung vom 9. Dezember 2009

Der Rektor überreichte zu Beginn der Senatssitzung allen Mitgliedern ein persönliches Exemplar der neu gestalteten Universitätskrawatte für die Herren und des Universitätstuchs für die Damen. Er begleitete die Übergabe des Präsents mit dem Hinweis, dass Tuch und Krawatte dazu beitragen sollen, die Corporate Identity an der Universität auszuprägen.

Anschließend ging es in die Tagesordnung, die um einen Antrag der Studierenden erweitert wurde. Die Statusgruppe beantragte für den 10.12.09 Dies academicus und forderte den Senat auf, eine entsprechende Position zu beziehen, damit dann der Rektor die Unterbrechung der regulären Lehrtätigkeit anordnet. Während einer kontroversen Diskussion zog die Statusgruppe ihren Antrag im Laufe der Sitzung zurück.

Leistungsvereinbarung zwischen Universität und Studentenwerk

Der Wettbewerb zwischen den Hochschulen und die Internationalität fordern exzellente Bedingungen in Lehre und Forschung. Die Qualität des Studiums hängt für viele Studierende nicht nur von den Inhalten, sondern auch von attraktiven sozialen Rahmenbedingungen ab. Vor diesem Hintergrund schlossen das Studentenwerk und die Martin-Luther-Universität eine Leistungsvereinbarung ab.

Zum Erfüllungsstand und deren Fortsetzung berichteten der Vorsitzende des Verwaltungsrats des Studentenwerks, Prof. Dr. Hans Lilie, und der Geschäftsführer des Studentenwerks, Dr. Volkmar Thom, auf der einen Seite und der Kanzler auf der anderen Seite. Der Senat erörterte diese Ausführungen und nahm den Bericht zur Kenntnis.

Im Ergebnis wird die Leistungsvereinbarung zwischen der Universität und dem Studentenwerk verlängert.

Umsetzung des Instituts für Mathematik

Auf der Grundlage der Zielvereinbarungen mit der Naturwissenschaftlichen Fakultät II bzw. III und des Rektorats befasste sich der Senat mit dem Antrag auf Umsetzung des Instituts für Mathematik von der Naturwissenschaftlichen Fakultät III in die Naturwissenschaftliche Fakultät II. Das Vorhaben basiert auf der vorgelegten Entwicklungsperspektive des Instituts für Mathematik. In Vorbereitung auf die Wahlen 2010 sollte die entsprechende Strukturentscheidung des Senats nun getroffen werden.

Die Senatoren diskutierten zu dem Anliegen und sprachen sich mit großer Mehrheit für die Umsetzung des Instituts für Mathematik von der Naturwissenschaftlichen Fakultät III in die Naturwissenschaftliche Fakultät II mit Wirkung zum 1. September 2010 aus.

Änderung der Grundordnung

Aus der o. g. Strukturentscheidung und einem weiteren Antrag aus der Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen resultierte die Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes, der sich auf die Änderung der Grundordnung bezog.

Die Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stellte den Antrag auf Verkürzung der Amtszeiten für die Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte.

Begründet wurde dieses Anliegen wie folgt:

Die in der Grundordnung auf vier Jahre festgesetzte Wahlperiode erschwert die Beteiligung der befristeten wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der akademischen Selbstverwaltung. Da die Laufzeit der Arbeitsverträge dieser Personengruppe üblicherweise auf drei Jahre beschränkt wird, ist es von vornherein unmöglich, dass die gewählten Mitglieder des Mittelbaus ihr Mandat über die volle Wahlperiode wahrnehmen können.

Auch zu diesem Anliegen votierte der Senat positiv. Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit sprachen sich die Senatoren für die Änderung der Grundordnung aus, die sich konkret auf die §§ 19 und 29 bezog und zum 01.09.2010 in Kraft treten wird.

Um auf dieser Grundlage die Wahlen 2010 vorzubereiten ist es notwendig, dass die Änderung der Grundordnung im Ministerialblatt des Landes erscheint. Der Rektor wird sich dazu an den Minister wenden und um Genehmigung bitten.

Haushaltsangelegenheiten

Zum TOP Haushalt trug der Kanzler zum Haushaltsvollzug 2009 und zur geplanten Aufteilung der Haushaltsmittel 2010 vor. Aus den Darlegungen wurde deutlich, dass ein Defizit von 5,7 Mio. Euro für das HH-Jahr 2010 (bei Nichtzurücknahme der Streichungen von Investmitteln in Höhe von 1,7 Mio. Euro) besteht. Aus heutiger Sicht können die Fakultäten von der Verteilung von 48,5 Mio. Euro ausgehen, benötigt werden aber 54,3 Mio. Euro. Deshalb ist es notwendig, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Abgeordneten des Landtags davon zu überzeugen, die Hochschulen finanziell besser auszustatten und nicht der Kabinettsvorlage zu entsprechen.

Die Aufgabe des Senats bestand zu diesem Punkt darin, die Situation zu erörtern.

Ergänzungszielvereinbarung

Die Senatoren verabschiedeten die Ergänzungszielvereinbarung über die weitere Entwicklung der Agrar- und Ernährungswissenschaften. Diese Entscheidung trafen die Senatoren mit großer Mehrheit.

Der Wissenschaftsrat hob mehrfach die gesonderte Rolle der Martin-Luther-Universität bei der Sicherung der agrarwissenschaftlichen Lehre und Forschung im ostdeutschen Raum hervor. Da substantielle Kürzungen die Ressourcen im Bereich der Agrar- und Ernährungswissenschaften eingeschränkt haben, sollen mit der Vereinbarung mittelfristige Entwicklungsziele erreicht und die notwendigen Rahmenbedingungen garantiert werden.

Die Ergänzungsvereinbarung bezieht sich sowohl auf die Bereiche der Lehre, der Forschung und der Strukturentwicklung.

Ordnung über die Aufhebung von Studiengängen

Verabschiedet wurde vom Senat zudem die Ordnung über die Aufhebung von Studiengängen. Dazu sind in einer Anlage alle Studiengänge aufgeführt, die im Zusammenhang mit der Bachelor- und Mastereinführung aufgehoben werden. Sie gewährleistet den Studierenden, die zum Zeitpunkt der Aufhebung in dem Studiengang ordnungsgemäß immatrikuliert sind, die Fortsetzung des Studiums entsprechend bestehender Studien- und Prüfungsordnungen. Diese Garantie gilt bis zum Ablauf der Regelstudienzeit zzgl. vier Semester.

Weitere Entscheidungen bezogen sich auf:

  • die Änderung der Zwischenprüfungsordnung im Fach Rechtswissenschaften,
  • die Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Gräzistik 45 LP und 75 LP,
  • die Änderung der Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung,
  • die Studien- und Prüfungsordnung für den MA-Studiengang Erziehungswissenschaften 120 LP,
  • die Vergabeordnung für Forschungsverfügungsflächen,
  • Denominationsänderungen,
  • Ausschreibungen,
  • Berufungen,
  • Berufungskommissionen und die
  • Zusammensetzung von Senatskommissionen.

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