Links
Dokumente
Notfallmappe "Ich bin vorbereitet"
download.php?down=37398&elem=2860848&func=ucu5k520hh3asb570hmgmjt0rtt4onbm
(externe Datei)
Kontakt
Sprechzeiten
Telefon: 0345/55 21357 und 0345/55 21350
Telefax: 0345/55 27636
familiengerechte-hochschule...
Barfüßer Straße 17
06108 Halle (Saale)
Montag von 11 bis 13 Uhr
Mittwoch von 13 bis 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Login für Redakteure
Allgemeine Informationen
Übersicht
Notfallmappe "Ich bin vorbereitet"
Im Rahmen des „audits familiengerechte hochschule“ wird der Martin-Luther-Universität von der berufundfamilie Service GmbH die Notfallmappe „Ich bin vorbereitet“ zur Verfügung gestellt. Diese richtet sich an Beschäftigte und Studierende, die Angehörige pflegen bzw. mit einer unvorhersehbaren Pflegesituation konfrontiert werden.
Die Notfallmappe ermöglicht die übersichtliche Zusammenstellung wesentlicher Daten und Informationen pflegebedürftiger Angehöriger, um für mögliche Notfälle vorbereitet zu sein. Zudem enthält die Mappe Check- und Merklisten sowie Formulare zur Erfassung von persönlichen und medizinischen Daten des Angehörigen. Des Weiteren können Angaben zu Finanzen, Versicherungen, Fahrzeugen und Immobilien etc. zusammengetragen werden.
Das Familienbüro der Martin-Luther-Universität stellt Ihnen die Notfallmappe "Ich bin vorbereitet" als universitätsinternen Download zur Verfügung:
Notfallmappe Ich bin vorbereitet - MLU.pdf (nur intern abrufbar)
(3,9 MB) vom 09.03.2015
Leistungen der Pflegeversicherung in der Kurz-Übersicht
(Stand: August 2017)
Wir möchten Ihnen mit der folgenden Übersicht einen kurzen Wegweiser zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem 11. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) an die Hand geben. Aus der Perspektive der Pflegeperson oder der pflegebedürftigen Person sind die jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen unter Verweis auf die gesetzlichen Regelungen aufgelistet. Im Anhang finden Sie zudem eine ausführliche Version der Tabelle im PDF-Format mit weiteren Literaturempfehlungen.
Wer? | Pflegeperson, § 19 SGB XI | Pflegebedürftige Person, § 14 Abs. 1 SGB XI |
---|---|---|
Welche Voraus-setzungen? | • nicht erwerbstätige Pflege mindestens eines versicherten Pflegebedürftigen • wenigstens 10 Stunden wöchentlich • mindestens zwei Tage in der Woche | • gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten • Hilfebedarf für eine Min-destdauer von 6 Monaten • Pflegegrad i.S.d. § 15 SGB XI • Vorversicherungszeiten nach § 33 Abs. 2 SGB XI |
Welche Leistungen? | Leistungen zur sozialen Sicherung nach § 44 SGB XI (ab Pflegegrad 2*); Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung gemäß § 44a SGB XI; Pflegekurse nach § 45 SGB XI | ab Pflegegrad 2* Leistungen nach § 28 SGB XI: - ambulant**: insb. § 28 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 SGB XI - stationär**: insb. § 28 Abs. 1 Nr. 8 bis 9a, 12a, 13 bis 15 SGB XI - teilstationär** (Kombination) |
Von wem? | Regelmäßig von der Pflegekasse, erforderlich ist ein Antrag gemäß § 33 SGB XI |
Erläuterungen
* Erst ab Pflegegrad 2 können alle Leistungen nach § 28 SGB XI (für die zu pflegende Person) und die Leistungen nach §§ 44 ff. SGB XI (für die Pflegeperson) zuerkannt werden. Für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 sind die Leistungen des § 28a SGB XI vorgesehen.
** Es gilt bei der Leistungsgewährung grundsätzlich ein Vorrang von ambulanten vor stationären Leistungen, aber Kombinationen sind möglich.
Eine ausführliche Version zu Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier:
Uebersicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung.pdf
(136,3 KB) vom 25.09.2017
Weitere nützliche Informationen
Über die vernetzte Pflegeberatung in Sachsen-Anhalt erhalten Sie auch weitere nützliche Links wie beispielsweise zum Gesundheits- und Pflegedienstnavigator der AOK.
Auch die Verbraucherzentrale informiert umfassend über Gesundheit und Pflege.
Zum Thema Corona und Pflege finden Sie die gegenwärtigen Akuthilfen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auf der Website "Wege zur Pflege" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.