Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Kontakt

Familienbüro

Telefon: 0345/55 21357
Telefax: 0345/55 27636

Barfüßer Straße 17
06108 Halle (Saale)

Sprechzeiten

Barfüßer Straße 17
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Montag von 11 bis 13 Uhr
Mittwoch von 13 bis 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Das Familienbüro steht Ihnen in jedem Fall per E-Mail zur Verfügung. In dringenden Fällen können Sie gern eine Telefonnummer angeben unter der wir Sie erreichen.

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Studieren/Arbeiten mit Familie in Zeiten von Covid-19

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Studieren bzw. Arbeiten mit Familie in Zeiten von Covid-19.

Die Informationen finden Sie unter folgenden Kategorien:

Initiative zur Vernetzung von Studierenden

Der AK Studieren mit Kind und das Familienbüro bieten eine Plattform für die Vernetzung von Studierenden. Das Forum wird vom AK Studieren mit Kind administriert. Es wird keine Verantwortung für die Inhalte von Gesuchen oder Angeboten übernommen. Die Daten können nur innerhalb der Plattform eingesehen werden.

Studiengruppe: Organisation Kinderbetreuung

Die Kontaktaufnahme erfolgt über StudIP und eine eigens dafür eingerichtete Studiengruppe.

Sie sollten um eine sinnvolle Vernetzung zu ermöglichen, Ihr Angebot bzw. Gesuch einer der folgenden Kategorien zuordnen bzw. die entsprechenden Informationen angeben, damit der jeweilige Gegenpart erkennt, ob eine Passfähigkeit besteht.

Kategorien:

  • Gegenseitige Hilfe und Unterstützung: Eltern vereinbaren die gegenseitige unentgeltliche Betreuung eines Kindes der anderen Familie.
  • Suche nach einem Babysitter gegen Entgelt nach individuelle Absprache
  • Suche nach einer Person zur ehrenamtlichen Hilfe

Bei der Suche nach einer Betreuungsperson sollte folgendes angegeben werden:

  • das Alter des Kindes/ der Kinder und ggf. die Anzahl angeben werden
  • der Wohnort
  • Welche Art der Unterstützung gesucht wird
  • Welche Anforderungen an die Person gestellt wird
  • Betreuungsumfang/ Betreuungszeiten

Bei dem Angebot von Betreuung  sollte folgendes angegeben werden:

  • Wohnort/ Mobilität
  • Erfahrung mit Kindern/ in der Kinderbetreuung
  • Betreuungsumfang/ mögliche Betreuungszeiten
  • Art des Betreuungsangebotes

Unterstützende Angebote für vulnerable Gruppen während des Präsenzsemesters 21/22

Mit der Gefahr der eigenen Ansteckung bzw. Weiterverbreitung einer potenziellen Erkrankung stellen sich u.a.  Herausforderungen  im  Studium, bspw.:  psychischer  Druck  und  Belastung  aufgrund  der  Teilnahme oder Nicht-Teilnahme  an  Präsenzveranstaltungen;  (weitere)  Verzögerung  des Studienfortschritts  aufgrund der Nicht-Teilnahme an Präsenzveranstaltungen; finanzielle Belastung aufgrund der Verzögerung des Studiums; erhöhte Studienabbruchquote.

Im Rahmen des Beschlusses zur Organisation des Wintersemesters 21/22 sind Studierende und Lehrende angehalten, diesen Sorgen und Nöten im gemeinsamen Dialog zu begegnen und individuelle Lösungen zu finden. Dies können sein:

  • Einvernehmliche Vereinbarung über das durchgängige Tragen von Masken am Sitzplatz.
  • Gezielte Ansprache von Studierenden durch die Lehrenden, um frühzeitig die Bedarfslagen zu erkennen. Studierende werden so ermuntert, frühzeitig auf die Lehrenden zuzugehen.
  • Hybride Umsetzung von Präsenzformaten oder andere ergänzende digitale Angebote im Bedarfsfall.
  • Erhalt und Bereitstellung von (asynchronen) Angeboten aus dem Wintersemester 2020/2021 und ggf. den Sommersemestern 2020 sowie 2021 (soweit passend).
  • Zusätzlich angebotene Sprechzeiten der Lehrenden und Prüfungsämter (weitere Beratungsstellen und Ansprechpersonen, auf die hingewiesen werden kann: Referenten für Inklusion, StuRa Sozialberatung, Familienbüro, Familienbeauftragte in den Fakultäten, psychosoziale Beratung des Studentenwerks, Gleichstellungbeauftragte, Präventions- und Beratungsstelle Antidiskriminierung, Inklusionsbeauftragte).
  • Frühzeitige Beratung zu Nachteilsausgleichen zu Präsenzlehre und -prüfungen (individuelle Lösungen; bei der Beratung wirkt der Referent für Inklusion unterstützend mit).

(Auszug aus den "Erläuterungen zum Beschluss zur Organisation des Wintersemesters 2021/2022" der MLU vom 30.09.21)


Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes im November 2021 betrifft auch das Themenfeld familienfreundliches Studium. Beibehalten werden der „vereinfachte Zugang zur Grundsicherung“, die „erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag“, der „Entschädigungsanspruch für Eltern“ und ausgedehnt im Vergleich zum vorherigen Maßnahmenkatalog werden die „Sonderregeln zum Kinderkrankengeld“.

Informationen zu den einzelnen Regelungen sind unter "Finanzielle Unterstützung" aufgeführt.


Regelstudienzeit wird auch fürs Wintersemester 2020/21 verlängert

Die Corona-Pandemie beeinträchtigt den Lehrbetrieb an Sachsen-Anhalts Hochschulen auch im laufenden Wintersemester 2020/21 erheblich. Aus diesem Grund wird die Regelstudienzeit für alle Studierenden um ein weiteres Semester verlängert.

Die Förderhöchstdauer für BAföG-Leistungen steigt damit automatisch um ein weiteres Semester, d.h. Studierende müssen gegenüber den BAföG-Ämtern nicht belegen, dass sich die Pandemie nachteilig auf ihren Studienverlauf ausgewirkt hat und sie deshalb länger studieren. Die Verordnung des Ministeriums soll Mitte Februar veröffentlicht werden.

Zusätzlich zur geplanten Verlängerung der Regelstudienzeit können die Hochschulen in ihren Studien- und Prüfungsordnungen weitere Erleichterungen festlegen. Um Nachteile auszugleichen, könnten etwa Prüfungen und Leistungen auf Antrag der Studierenden nicht gewertet bzw. zur Notenverbesserung wiederholt werden.

Weitere ausführlichere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung.   

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