Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Beschluss

Beschluß

zur Bildung von Senatskommissionen in der Legislaturperiode 2003 - 2006

I.   Senatskommissionen


Gemäß § 78 Abs. 1 HSG-LSA und § 4 der Geschäftsordnung des Senats bildet der Akademische Senat im o. g. Zeitraum folgende ständige Kommissionen:


1.         die Kommission für Strukturentwicklung und Finanzen als eine empfehlende Kommis­sion


2.         die Forschungskommission als eine empfehlende Kommission


3.         die Kommission für Studium und Lehre als eine empfehlende Kommission


II.   Aufgaben der Senatskommissionen


Die Kommissionen erarbeiten für den Akademischen Senat Beschlussvorlagen, die sich ins­besondere auf folgende Aufgaben beziehen:


Kommission für Strukturentwicklung und Finanzen:

  • Hochschulentwicklungsplan
  • Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Hochschuleinrichtungen der Universität sowie   von   An-Instituten
  • Änderung und Fortschreibung des Stellenplanes
  • Neuzuordnung von Stellen
  • Haushaltsplanentwurf der Universität und den Haushalt der Körperschaft
  • Verteilung der zugewiesenen Mittel (soweit nicht Kanzlerhaushalt)
  • Prüfung der Freigabe von C-Stellen zur Ausschreibung/Denominationsänderungen (§ 43 Abs. 1 HSG-LSA)

Forschungskommission:

  • Forschungsprofil (Bildung von Forschungsschwerpunkten, Einrichtung von                                Sonderforschungsbereichen u.ä.)
  • Förderung der Forschungskooperation innerhalb der Universität sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Universitäten (national und interna­tional)
  • Förderung des Wissenschafts- und Technologietransfer
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Forschungsberichterstattung
  • Vergabe von Haushaltsmitteln zur Pflege internationaler Beziehungen
  • Abgabe von Empfehlungen bei Anträgen an den Allgemeinen Stiftungsfonds der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Begleitung und Evaluierung der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentren
  • Koordination der internationalen Austauschbeziehungen


Kommission für Studium und Lehre:

  • Initiativen zur Studienreform
  • Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Studien-, Prüfungs- und Habilitationsordnungen
  • Evaluation von Studium und Lehre
  • internationale Studienangelegenheiten
  • Festsetzung von Zulassungszahlen
  • Maßnahmen zur wissenschaftlichen Weiterbildung
  • Vergabe von Exkursionsmitteln

III.   Zusammensetzung der Kommissionen


1. Den Kommissionen gehören mit Stimmrecht an:


(a)        der zuständige Prorektor als Vorsitzender


(b)        Vertreter der einzelnen Statusgruppen in folgenden zahlenmäßigen Zusammen­setzungen:

KommissionGruppe IGruppe IIGruppe IIIGruppe IV
Strukturentwicklung und Finanzen7221
Forschungkommission7311
Studium und Lehre7221

(c)        die Gleichstellungsbeauftragte oder eine von der Gleichstellungskommission gewählte ständige Vertreterin


2.  Die Stellvertreter der für die Kommission zuständigen Prorektoren und der Kanzler gehören allen Kommissionen und der Vertrauensdozent der Deutschen Forschungs­gemeinschaft der Forschungskommission kraft Amtes mit beratender Stimme an. Die zuständigen Abteilungsleiter nehmen an den Sitzungen ebenfalls mit beratender Stimme teil.


3. Über die personelle Zusammensetzung entscheidet der Senat, wobei die jeweiligen Statusgruppen ein Vorschlagsrecht haben.


4.Im Sinne der Anwendung des Stellvertreterprinzips gemäß §70/Abs. 5 HSG bestimmt der Senat für die Statusgruppe 1 zwei stellvertretende Kommissionsmitglieder in numerierter Reihenfolge, bei allen anderen Statusgruppen ein stellvertretendes Mitglied.


Im Falle der Verhinderung von Kommissionsmitgliedern werden sie gemäß der Reihen­folge als stimmberechtigte Mitglieder eingeladen. Die Sitzungsunterlagen und -protokolle werden ihnen regelmäßig zugesandt.


IV.   Fachkommissionen


Zu den o. g. Kommissionen werden folgende Fachkommissionen gebildet:


Zur Kommission für Strukturentwicklung und Finanzen:

  • Bibliothekskommission
  • Gerätekommission

Zur Forschungskommission:

  • Graduiertenförderungskommission
  • Kommission für die Vergabe der Universitätspreise
  • Kommission zur Vergabe des Martin-Luther-Stipendiums
  • Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
  • Kommission für den internationalen Austausch

Zur Kommission für Studium und Lehre:

  • Lehrerbildungskommission
  • Kommission für wissenschaftliche Weiterbildung
  • Kommission für Informationstechnologien und Multimedia

V.   Aufgaben der Fachkommissionen


Die Fachkommissionen arbeiten weitestgehend selbständig. Die Umsetzung von Beschlußempfehlungen an den Senat  muß über die Hauptkommission erfolgen.


Die Fachkommissionen haben insbesondere folgende Aufgaben:


Bibliothekskommission

  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Struktur der ULB
  • Umsetzung der Bibliothekskonzeption
  • Erarbeitung eines Vorschlags zur Verteilung der Mittel für Bücher und Zeitschriften
  • Entwurf von Ordnungen d. ULB

Gerätekommission

  • Erarbeitung eines Vorschlages für die Gerätelisten HBFG und Titel 81271 (außer Rechentechnik) für das Haushaltsjahr in Abstimmung mit der Forschungskommission

Graduiertenförderungskommission

  • Feststellung des Vorliegens der fachlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums nach §§ 2 und 3 des Graduiertenförderungsgesetzes (GradFG LSA)
  • Festlegung der Förderungsdauer nach § 6 Abs. 2 GradFG LSA
  • Beurteilung der Notwendigkeit der Gewährung von besonderen Zuwendungen nach § 5 Abs. 4 GradFG LSA aufgrund von Stellungnahmen der zuständigen Fakultät/des Fach­bereichs
  • Feststellung des Bemühens der Stipendiatinnen und Stipendiaten um die Verwirklichung des Zwecks der Stipendiengewährung

Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

  • Tätigwerden bei Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente für wissenschaftliches Fehlverhalten auf Antrag des Ombudsmanns oder der Ombudsfrau bzw. wenn sie selbst entsprechende Hinweise erhält
  • Durchführung des Vorprüfungsverfahrens und des förmlichen Untersuchungsverfahrens entsprechend den Beschlüssen des Akademischen Senates vom 9. Dezember 1998 und vom 13. Juni 2001 “Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg”
  • Berichterstattung über die Ergebnisse der Verfahren und Vorlegen von Beschlußempfehlungen

Kommission für die Vergabe der Universitätspreise

  • Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Verleihung der Universitätspreise (Christian-Wolff-Preis, Dorothea-Erxleben-Preis, Anton-Wilhelm-Amo-Preis, Wissens- und Technologietransferpreis, Lehrinnovationspreis) nach entsprechenden Auswahlverfahren im Zusammenwirken von Prorektor für Forschung, wissen­schaftlichen Nachwuchs und internationale Beziehungen und Prorektor für Studium und Lehre

Kommission für die Vergabe des Martin-Luther-Stipendiums

  • Feststellung des Vorliegens der fachlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Martin-Luther-Nachwuchsstipendiums entsprechend den “Allgemeinen Richtlinien für die Vergabe von Martin-Luther-Nachwuchsstipendien an den wissenschaftli­chen Nachwuchs im Sinne des § 1 Ziff. 2b der Satzung der Vereinigung der Freun­de und Förderer der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg e.V.” und Beschlußfassung über die Stipendiengewährung
  • Feststellung des Bemühens der Martin-Luther-StipendiatInnen und -Stipendiaten um die Verwirklichung des Zwecks der Stipendiengewährung
  • Widerruf von Bewilligungen (ganz oder teilweise) und Geltendmachung von Erstattungsansprüchen bei Vorliegen wichtiger Gründe

Lehrerbildungskommission

  • Gremium für alle Fragen der Lehrerbildung
  • Erarbeiten von Konzeptionen zur Struktur der Lehrerbildung und Erarbeiten von Stel­lungnahmen      zur   Lehrerbildung
  • Erarbeiten grundsätzlicher Regelungen für die Universität wie Praktikumsordnung, Leitfaden für          Studienordnung, Lehrerfort- und -weiterbildung
  • berufbegleitende Studiengänge.

Kommission für internationalen Austausch

  • Koordination der internationalen Austauschbeziehungen
  • Unterstützung ausländischer Dozent(inn)en und Studierender bei der Organisation ihres Aufenthaltes und von Universitätsangehörigen im Ausland
  • Unterstützung der Arbeit des Ausländerbeauftragten des Akademischen Senats
  • Evaluierung der Universitätsverträge und Fachbereichsvereinbarungen
  • Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Zuschüssen zur Pflege internationaler Beziehungen


Kommission für Wissenschaftliche Weiterbildung

  • Entwicklung und Etablierung fachübergreifender Weiterbildungsangebote

Kommission für Informationstechnologien und Multimedia

  • Grundsätzliche Fragen des Einsatzes der Rechentechnik und Vorschläge zur Ausbauplanung im Bereich IT (Aufgaben der Datenverarbeitungskommission gemäß HSG LSA § 101 Abs. 4), insbesondere Entscheidung über Weiterleitung von HBFG-Anträgen und ihre universitäre Reihung
  • Erarbeitung einer Konzeption für ein Multimedia-Kompetenzzentrum an der Universität
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Einführung von notwendigen IT-Diensten im akademischen Bereich für eine moderne, attraktive Universität
  • Vorschläge für die Erarbeitung von Richtlinien zur IT-Sicherheitsstruktur
  • Herausarbeitung von IT-Schnittstellen, die zwischen den Einrichtungen der Universität für ein effizientes Arbeiten geschaffen werden müssen  
  • Beratung des Universitätsrechenzentrums im Sinne eines wissenschaftlichen Beirates

VI. Zusammensetzung der Fachkommissionen


Die Zusammensetzung der Fachkommissionen ergibt sich aus gesetzlichen Regelungen bzw. aus der Aufgabenstellung der jeweiligen Kommission, für die der zuständige Prorektor das Vor­schlagsrecht besitzt. Für die Graduiertenförderungskommission gilt Punkt III.3.


Die Gleichstellungsbeauftragte oder eine von der Gleichstellungskommission gewählte ständige Vertreterin gehört den Fachkommissionen an.


Die  personelle Zusammensetzung dieser Kommissionen ist vom Senat zu bestätigen.


VII. Verfahrensregelungen


Die Durchführung der Geschäfte in den Kommissionen regelt sich nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Rektorates.

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