Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Aus dem Akademischen Senat

Sondersitzung am 19. Dezember 2012

Zu der als Sonder-Senat ausgewiesenen Sitzung wurde zu Beginn der nichtöffentliche Teil der Tagesordnung abgearbeitet, der am 12.12.12 aus zeitlichen Gründen nicht zur Behandlung kam.

Die Senatoren verabschiedeten in diesem Zusammenhang die Berufungsliste für die W3-Professur „Klinische Pharmazie“, die von der Naturwissenschaftlichen Fakultät I eingereicht wurde.

Außerdem entsprachen sie zwei Anträgen auf Apl.-Professuren, die von der Philosophischen Fakultät II bzw. der Medizinischen Fakultät vorgelegt wurden.

Zur Ausschreibung wurden folgende Professuren frei gegeben:

W3-Prof. „BWL, insbesondere Unternehmensethik und Controlling“ – Friede Springer Stiftungsprofessur,

W3-Prof. „Allgemeine Psychologie“,

W2-Prof. „Grundschuldidaktik Deutsch/Ästhetische Bildung“,

W2-Prof. „Didaktik der Physik mit Fachaufsicht Chemie“ (zu dieser gingen weitere Entscheidungen voraus, die sich auf die Schließung des Berufungsverfahrens und die Umwidmung der Denomination bezogen).

Zur W3-Prof. „Molekulare Zellbiologie“ entsprachen die Senatoren dem Antrag der Med. Fak., ohne eine Ausschreibung zur Abwehr eines Rufes das Berufungsverfahren zu eröffnen.

Zu den Ausschreibungen lagen die Vorschläge zur Zusammensetzung für die Berufungskommissionen vor, die ebenfalls befürwortet wurden.

Entschieden wurde zudem die Liste der Gastprofessuren für das Jahr 2013.

Nach ca. zwei Stunden wurde die Sitzung öffentlich fortgesetzt. Dabei lagen den Senatsmitgliedern die Berichte der Universität gegenüber den Unterarbeitsgruppen „Kleine Fächer“, „Agrar- und Lebenswissenschaften“ und „Ingenieurwissenschaften“ des Wissenschaftsrats und der „Selbstbericht der Medizin“  in Vorbereitung auf die Begehung des Wissenschaftsrats im April 2013 zur Kenntnisnahme vor.

In der dazu erfolgten Diskussion wurde die Kritik laut, dass der Senat nicht ausreichend in die Erarbeitung der Dokumente einbezogen wurde und nun keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr besteht. Die Materialien sollten jedoch als Grundlage der weiteren Diskussion zum Profil der Universität in den Unterarbeitsgruppen bilden – so die Übereinkunft.

Zu den Themen „Strukturanpassungskonzept“ und „Kommission des Senates zur Profilbildung“ verabschiedete der Senat folgenden Beschluss, der auf einer Vorlage von Senatoren beruhte und mit einer Ergänzung zum Punkt 4. bestätigt wurde:

Verfahrensvorschlag für die Vorbereitung einer profilbildenden Strukturanpassung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

1. Prämisse

Damit der Senat eine solche Entscheidung verantwortlich treffen kann, müssen die Senatoren und Senatorinnen qualifiziert über die Situation in den einzelnen Fakultäten informiert sein. Nur so kann eine dem Gesamtinteresse der Universität gerecht werdende Entscheidung getroffen und verantwortet werden. Dabei sollten die „internen Sichtweisen“ der einzelnen Fakultäten ebenso einfließen wie die externe Beurteilung durch das Rektorat.

2. Zielsetzungen

Ziel des Verfahrens muss es sein, den Senatoren und Senatorinnen komprimiert und strukturiert Informationen zu den wesentlichen Parametern in den Bereichen Lehre (Studiengänge und ihre Auslastung, Absolventenquote, Ergebnisse von Absolventenbefragungen, Ranking-Ergebnisse, Kooperationen), Forschung (untergliedert in Publikationen, Nachwuchsförderung, Drittmitteleinwerbung), institutionelle Kooperationen und Bedeutung für die Region/Halle zu vermitteln. Dabei kann an die vorliegenden statistischen Materialien und Darstellungen angeknüpft werden, die für den Wissenschaftsrat erstellt wurden.

Jede Fachrichtung/Einrichtung sollte zu jedem der Parameter auch eine Eigeneinschätzung abgeben, die eine Einordnung in die Kategorien exzellent/führend (pink), überdurchschnittlich (grün), durchschnittlich (gelb), unterdurchschnittlich (rot) enthält und damit für die Gesamtperspektive optische Transparenz erzeugt. Diese Zuordnungen sollten besonders im Vergleich zu den benachbarten Universitäten erfolgen, soweit diese in diesem Bereich aktiv sind.

3. Verfahrensweise

Die Informationen sollten durch die Fakultäten und das Rektorat bis April 2013 bereitgestellt werden. Die Fakultätsräte und die Strukturkommission sollten in die Vorbereitungen einbezogen werden.

Die Ergebnisse sollten sodann in einer zweitägigen Klausursitzung des Senats, der Kommissionen und der Dekane vorgestellt und diskutiert werden.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Klausurtagung soll das Rektorat unter Einbeziehung der Kommissionen einen Vorschlag zu Profilbildung erarbeiten.

4. Koordinierungskommission

Die Arbeitsabläufe werden durch eine Koordinierungskommission gesteuert, die sich aus drei Mitgliedern der Statusgruppe 1 sowie je einem Mitglied der Statusgruppen 2, 3 und 4 zusammensetzt. Sie steht unter dem Vorsitz des Rektors.

Im Sinne dieses Beschlusses unterbreitete die Statusgruppe 1 ihre Personalvorschläge (Prof. Dr. Hans-Joachim Solms, Prof. Dr. Wilfried Grecksch, Prof. Dr. Elmar Wahle), die der Senat bestätigte.

Zu den drei weiteren Sitzen forderte der Rektor die Statusgruppen auf, ihre Vorschläge bei ihm bis zum 11.01.2013 einzureichen.

Der öffentliche Teil der Sitzung wurde von zahlreichen Mitarbeitern, Mitarbeiterinnen und Studierenden interessiert verfolgt.

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