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Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen von studentischem Fehlverhalten

Die Universität Halle hat am 22.02.2023 eine Ordnung über das Verwaltungsverfahren gemäß § 30 Abs. 4 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Gemäß dieser Ordnung wählt der Senat der Universität eine ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen studentischen Fehlverhaltens. Mitglieder der Kommission sind:

  • 1 Hochschullehrer*in
  • 1 wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
  • 1 nichtwissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
  • 2 Studierende
  • 1 Gleichstellungsbeauftragte*r

Die Kommission untersucht gemeldete Vorfälle studentischen Fehlverhaltens unter strenger Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Belange betroffener Studierender und  legt das Ergebnis ihrer Untersuchung der Universitätsleitung mit einer Empfehlung zum weiteren Verfahren vor (Aussprechen einer Sanktion bis hin zur Exmatrikulation oder aber Einstellung des Verfahrens). Das Rektorat trifft seine Entscheidung sodann nach pflichtgemäßem Ermessen.  Weitere Details zum Verfahren entnehmen Sie bitte der oben genannten Ordnung.

Wann ist die Kommission zuständig?

Wenn Sie als Mitglied, Angehörige*r, Gast oder Frühstudierende*r der Universität Halle Gewalt, Bedrohung und/oder sexuelle Belästigung durch eine*n Studierende*n der Universität erfahren haben und ein offizielles Beschwerdeverfahren gegen diese Person einleiten möchten, fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Kommission. Gleiches gilt, wenn Studierende wiederholt gegen das Hausrecht der Universität verstoßen, die Ordnung der Universität oder ihrer Veranstaltungen gestört oder Mitglieder der Universität daran gehindert haben, ihre Rechte, Aufgaben oder Pflichten wahrzunehmen. Studierende können darüber hinaus exmatrikuliert werden, wenn sie einen wiederholten oder besonders schwerwiegenden Täuschungsversuch bei einer Prüfung begangen haben.

Nicht zuständig ist die Kommission, wenn Sie im universitären Kontext Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung oder Gewalt durch Beschäftigte der Universität erfahren haben. In diesen Fällen ist die AGG-Beschwerdestelle für Ihre Beschwerde zuständig.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein offizielles Beschwerdeverfahren einleiten möchten, können Sie zunächst auch ein unverbindliches und vertrauliches Beratungsangebot wahrnehmen. Die Präventions- und Beratungsstelle Antidiskriminierung berät Sie gern zu Ihren Handlungsmöglichkeiten.

Kontakt zur Kommission

Sie können die Kommission kontaktieren, indem Sie eine E-Mail an schreiben. Sie können bereits in dieser E-Mail das Fehlverhalten schildern, über das Sie sich beschweren möchten, sowie ggf. vorhandene Belege wie z.B. Screenshots hochladen. Sie können diese Informationen aber auch zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen, wenn Sie bezüglich Ihrer Beschwerde kontaktiert werden. Ihre Nachricht wird an die Präventions- und Beratungsstelle Antidiskriminierung gesendet und von dieser vertraulich an die jeweiligen Mitglieder der Kommission weitergeleitet. Alternativ können Sie auch das Rektorat kontaktieren:

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