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Christin Hermsdorf
BEM-Managerin

Telefon: 0345 55-21075

Große Steinstraße 79/80
06108 Halle (Saale)

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die Universität lässt Mitarbeitende, die lange und wiederholt krank waren, nicht allein. Mit unserem Betrieblichen Eingliederungsmanagement unterstützen und beraten wir betroffene Langzeiterkrankte – wenn diese das wollen.

Die Beratung ist:

  • vertraulich (gesetzliche Schweigepflicht)
  • unabhängig
  • lösungs- und ressourcenorientiert
  • ergebnisoffen

Das wollen wir:

  • Ihren Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erleichtern
  • Ihnen individuelle Hilfen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit anbieten
  • einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen
  • langjährig Beschäftigte und deren Knowhow an der MLU (be)halten

Für wen ist BEM gedacht und wie startet der Prozess?

Wer 42 Tage innerhalb der letzten 12 Monate wiederholt oder am Stück erkrankt war, erhält von der Universität einen Brief mit der Einladung zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Mit dem Absenden des Rückantwortschreibens wird das Verfahren entweder begonnen oder nicht gestartet.

Die Teilnahme ist freiwillig. Die Einverständnis zum BEM kann jederzeit zurückgenommen und das Verfahren beendet werden.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird beendet, wenn

  • der/die Beschäftigte diese selbst wünscht oder
  • ein angepasster Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
  • sich ein angepasster Arbeitsplatz nicht einrichten lässt oder
  • der/die Beschäftigte nicht aktiv mitwirkt oder
  • der/die Beschäftigte sich auf Vorschlag der BEM-Managerin mit der Beendigung einverstanden erklärt.

Welche Maßnahmen können Bestandteil des BEM sein?

  • stufenweise Wiedereingliederung
  • individuelle Gestaltung der Arbeitsorganisation oder der Arbeitszeit
  • individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes, bspw. Beschaffung technischer Hilfsmittel
  • Arbeitsplatzbegehung durch den Betriebsärztlichen Dienst
  • Nachteilsausgleich in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt
  • Personalentwicklungsmaßnahmen
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsklimas
  • ggf. Unterstützung bei der Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz

Was passiert, wenn Beschäftigte die Durchführung eines BEM ablehnen?

Die Ablehnung hat keine unmittelbaren Folgen und muss auch nicht begründet werden. Mittelbar kann die Ablehnung jedoch Folgen haben: Lehnen Beschäftigte ein angebotenes BEM ab, können sie sich später nicht darauf berufen, dass kein BEM durchgeführt oder keine Anpassung ihres Arbeitsplatzes erfolgt ist.

Wer ist an einem BEM-Prozess beteiligt?

In erster Linie natürlich Sie als eingeladene Person, dazu unsere BEM-Managerin . Wenn ausdrücklich erwünscht, können weitere Personen beteiligt werden (Beispiele: Sozial- und Konfliktberatung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsärztlicher Dienst). Und: Beschäftigte können sich bei allen Gesprächen von einer Person ihres Vertrauens begleiten lassen.

Muss ich Angaben zu medizinischen Sachverhalten machen?

Nein. Fragen nach dem medizinischen Grund der Arbeitsunfähigkeit müssen nicht beantwortet werden. Ärztliche Diagnosen sowie Daten zur Gesundheitsprognose können jedoch mit der Betriebsärztin*dem Betriebsarzt erörtert werden. Die Speicherung sämtlicher sensibler medizinischer Daten erfolgt separat im betriebsärztlichen Bereich. Ohne Ihr Einverständnis (Schweigepflichtentbindungserklärung) dürfen diese Daten anderen Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden.

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