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Familienbüro
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06108 Halle (Saale)
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Finanzierungsmöglichkeiten
Übersicht
Deutsches Studierendenwerk: Studium mit Kind finanzieren
Um sich und ihre Familie finanziell abzusichern, können studierende Eltern vielfältige Unterstützung bekommen. Dabei werden Einkommen und Vermögen unterschiedlich berücksichtigt. Bevor man einen Antrag stellt, sollte man sich von den Studierenden- und Studentenwerken beraten lassen. Der Flyer des Deutschen Studierendenwerkes stellt die wichtigsten Leistungen zur Unterstützung vor und gibt Praxistipps.
Flyer: Studium mit Kind finanzieren
Flyer DWS - Studium mit Kind finanzieren.pdf
(70,9 KB) vom 29.05.2023
Elterngeld
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert in der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" über das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Zudem stellt das Ministerium zur Berechnung des Elterngeldes einen Elterngeldrechner bereit.
Weitere Informationen zum Elterngeldantrag, der zuständigen Stelle und die erforderlichen Formulare finden Sie auf den Seiten der Stadt Halle .
Pro Elternteil besteht ein Anspruch auf 36 Monate unbezahlte Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Davon können 24 Monate, zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMFSFJ .
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Darlehen des Hildegardis-Verein
In den nächsten beiden Jahren vergibt der Hildegardis-Verein zusätzliche Studiendarlehen an alleinerziehende Studentinnen. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Bewerberin das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dass sie christlicher Konfession ist. Gefördert werden alle Fachrichtungen und Studienziele. Neben Erststudien können auch Zweit- oder Aufbaustudiengänge gefördert werden. Das Darlehen ist zinslos und wird in monatlichen Beträgen von 500 € oder 250 € ausgezahlt. Die Bewerberin nennt dem Hildegardis-Verein die benötigte Förderdauer.
Der Bewerbung sind neben Bewerbungsbogen, Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen auch zwei Gutachten beizulegen. Die Bewerbungsfristen enden am 30. Juni sowie am 31. Dezember eines jeden Jahres.
Stiftung des Bundes Mutter und Kind
Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in finanzieller Notlage. Die Mittel müssen vor Geburt des Kindes beantragt werden: über Schwangerschaftsberatungsstellen sind die Anträge zu stellen.
Mawista-Stipendium: Auslandsstudium mit Kind
Das Mawista-Stipendienprogramm unterstützt Studierende im Ausland mit Kind. Bewerbungen können bis zum 15.01. eines Jahres eingereicht werden.
Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung
Die Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung unterstützt junge Wissenschaftlerinnen (Doktorandinnen und Postdoktorandinnen in einem Fach der experimentellen Naturwissenschaften oder Medizin) mit Kindern. Die Bewerbungsfrist ist gegen Ende jedes Jahres und auf der Homepage der Stiftung einsehbar.
Hilfen des Studentenwerks
Das Studentenwerk Halle bietet Studierenden ein Studienabschlussdarlehen (monatlich maximal 835€, bis zu 12 Monate vor Studienende), sowie Buchbeihilfen (Zuschuss für Bücher, maximal 50€ pro Semester; finanzielle Beihilfe für studienbedingten Zusatzbedarf) und Freitischessen (kostenloses Mittagessen im Wert von 1,90€) an. Zudem gibt es einen kostenfreien Kinderteller für Kinder studentischer Eltern. Ausführliche Informationen zu den Hilfen des Studentenwerks finden Sie hier . Neben den genannten Hilfen kann bei Ausbildungsförderung mit dem BAföG ein Kinderbetreuungszuschlag in Anspruch genommen werden.
Bundesweite Bankendarlehen
Das Studentenwerk informiert zu bundesweiten Bankendarlehen , zum Beispiel dem KfW Bildungs - oder Studienkredit .
Sozialdarlehen des Sturas der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Informationen zu den Sozialdarlehen sowie zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des Studierendenrates der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Leistungen des Jobcenters
Das Jobcenter übernimmt bei Bedarf Regelleistungen und Kosten der Unterkunft (während Beurlaubungen), Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende, Sozialgeld für Kinder von Studierenden und die Gewährung eines Darlehens in besonderen Härtefällen für den Studienabschluss.
Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Erziehungsberechtigte, die Kindergeld erhalten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können zusätzlich bei der Familienkasse Kinderzuschlag beantragen.
Neben diesen Leistungen steht den EmpfängerInnen auch der Anspruch auf Bildung und Teilhabe für das Kind zu.



