Kontakt
Familienbüro
Telefon: 0345/55 21357 und 0345/55 21350
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Raum 329 (3. Etage)
Dachritzstraße 12
06108 Halle (Saale)
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Schwangerschaft bis Geburt
Übersicht
Informationen zur Familie in der Stadt Halle
Schwangerschaft und Geburt
Die Stadt Halle bündelt auf Ihren Webseiten zu Schwangerschaft und Geburt sowie in der Broschüre "ELTERN WERDEN UND SEIN - HILFE & BERATUNG für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 3 Jahrein der Stadt Halle (Saale) " Beratungs- und Unterstützungsangebote, Informationen und Dokumente.
Mit den Frühen Hilfen können werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren weitere Angebote nutzen.
Hier finden Sie weitere Schwangerenberatungsstellen in Sachsen-Anhalt.
Kinderbetreuung
Eine Übersicht zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten an der Uni-Halle, in der Stadt Halle und Umgebung sowie weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Kinderbetreuungsseiten.
Krabbelgruppen in Halle und im Saalekreis
Das CVJM Familienarbeit Mitteldeutschland e.V. hat eine Übersicht mit interaktiver Karte und Filterfunktionen mit allen Krabbel- und Eltern-Kind-Gruppen in der Region Halle erstellt. Die jeweiligen Angebote wurden mit weiterführenden Informationen hinterlegt. Eltern mit Kleinkindern können über die interaktive Karte oder über die Krabbelgruppenliste Eltern-Kind-Angebote in der Umgebung finden. Darüber hinaus können neue oder fehlende Gruppen und Informationen über das Meldeformular ergänzt werden.
Vaterschaftsanerkennung
Mit der Vaterschaftsanerkennung erhält der Vater u.a. das Umgangsrecht. Nicht verheiratete Eltern können bereits vor der Geburt eines Kindes die Vaterschaft anerkennen lassen. Mit der Anerkennung vor der Geburt wird der Vater auf der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Eine nachträgliche Änderung der Geburtsurkunde ist gebührenpflichtig. Dem Antrag auf Vaterschaftsanerkennung muss die Mutter zustimmen. Die Anerkennung der Vaterschaft ist zudem voraussetzung für die gemeinsame Sorgeerklärung.
Sorgeerklärung/Sorgerechtsbescheinigung (Negativbescheinigung)
Nicht verheiratete Eltern können die gemeinsame Sorge für ihr Kind, auch gemeinsam mit der Anerkennung der Vaterschaft, beim Jugendamt erklären. Mit der beurkundetetn Sorgeerklärung können Eltern die gemeinsame Sorge nachweisen. Mit der Sorgerechtsbescheinigung können Alleinsorgeberechtigte auch die nichtabgabe von Sorgeerklärungen und die Alleinsorge nachweisen.
Die Sorgeerklärung/Sorgerechtsbescheinigung (Negativbescheinigung) kann bereits vor der Geburt beantragt werden.
Geburt anzeigen
Geburten im Krankenhaus werden von den jeweiligen Kliniken beim Standesamt angezeigt. Wurden die Kinder nicht im Krankenhaus geboren, müssen die Eltern im Standesamt die Geburt anzeigen .
Kinderwunsch, Adoption, Pflegeelternschaft
Zum Thema Kinderwunsch informiert und berät die Universitätsklinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Reproduktionsmedizin in Halle.
Auf den Webseiten der Stadt Halle finden Sie auch Informationen zur Adoptionsvermittlung und zur Pflegeelternschaft .



