Wärme sparen
Gemäß der Energieeinsparverordnung des Bundes dürfen Büros, Hörsäle, Seminarräume und Lesesäle nur noch auf maximal 19°C geheizt werden, an Handwaschbecken darf nur noch kaltes Wasser fließen. Für mehr Energieeffizienz sorgen an der MLU zudem - wo es technisch möglich ist - eine zentrale Temperatursteuerung.
Im Winter max. 19°C
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Vom 1. September 2022 an dürfen Büros oder Seminarräume in öffentlichen Gebäuden nur noch auf höchstens 19°C geheizt werden. Dies regelt die EnSikuMaV , eine Verordnung der Bundesregierung.
Kühle Flure
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Flure, Treppenhäuser und sonstige Räume, die nicht dem Aufenthalt dienen, dürfen vom 1. September 2022 an in öffentlichen Gebäuden grundsätzlich nicht mehr beheizt werden. Das regelt die EnSikuMaV , eine Verordnung des Bundes. Bitte halten Sie deshalb in der Heizperiode Türen zum Flur hin geschlossen, sodass keine Wärme dorthin entweicht.
Hände kalt waschen
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Zum Händewaschen darf vom 1. September 2022 an in öffentlichen Gebäuden kein Warmwasser mehr bereitgestellt werden. Dezentrale Wassererwärmer in Sanitäranlagen müssen deshalb abgestellt werden. Dies regelt die EnSikuMaV , eine Verordnung des Bundes.
Duschen im Sport
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In den Sportgebäuden des Unisportzentrums gibt es weiterhin warmes Wasser zum Duschen.