Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Aus dem Akademischen Senat

Sitzung vom 11. April 2012

Der Senat befasste sich in seiner April-Sitzung ausführlich mit dem Entwurf zur Novelle des Hochschulmedizingesetzes.

Ein Arbeitsentwurf wurde der Universität mit der Maßgabe vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft übergeben, bis zum 16.04.2012 eine Stellungnahme abzugeben.

Auf Antrag der Statusgruppen der wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiter fassten die Senatsmitglieder folgenden Beschluss:

Der Senat bezieht hinsichtlich der anstehenden Novellierung des Hochschulmedizingesetzes folgende grundsätzliche Position:

Die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum sind traditionsreiche und wesentliche Bestandteile der Martin‑Luther‑Universität Halle‑Wittenberg. Aus Sicht des Senats ist daher alles zu tun, um deren gedeihliche Entwicklung und Existenz zu gewährleisten. Dazu muss eine möglichst gute Zusammenarbeit zwischen Medizinischer Fakultät und Klinikum innerhalb der gesamten Universität gewährleistet werden. Im Interesse der Freiheit von Forschung und Lehre erwartet der Senat zudem, dass das Land Sachsen‑Anhalt seiner Verantwortung gerecht wird als Eigentümer des Klinikums.

Daher spricht sich der Senat für Folgendes aus:

1. Die Einheit von Universität, Medizinischer Fakultät und Klinikum soll wieder hergestellt werden, indem das Universitätsklinikum wieder rechtlicher Bestandteil der Universität wird.

2. Eine Privatisierung des Klinikums in jeglicher Form soll unterbleiben.

3. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Rektors soll in diesem Sinne einen Gegen-entwurf zum vorliegenden Arbeitsentwurf des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft zur Novellierung des Hochschulmedizingesetzes erarbeiten, der dem Senat zur Sitzung am 16. Mai vorgelegt wird und vorher in den Gremien der Medizinischen Fakultät behandelt wurde.

Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind: der Dekan der Medizinischen Fakultät, der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums, Juristen aus dem Verwaltungsbereich (Klaus Böde – Leiter des Justitiariates und Anne Schmidt – Justitiarin Med. Fakultät), Prof. Winfried Kluth  und je ein Vertreter der beiden Personalräte (Personalrat der Universität und Personalrat Universitätsklinikum).

Im Zusammenhang mit der Schließung des Berufungsverfahrens W3 „Innere Medizin/Endokrinologie und Diabetologie“ stimmte der Senat in Verbindung mit der Schließung der Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin V der Änderung der Ordnung der Medizinischen Fakultät zu.

Der Senat verabschiedete die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung der Medizinischen Fakultät, die demnächst im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität erscheint.

DFG-Kolleg-Forschergruppe „Jewish Skepticism"

Auf der Grundlage der Empfehlung der Forschungskommission stimmte der Senat dem Antrag  auf Einrichtung einer DFG-Kolleg-Forschergruppe „Jewish Skepticism: An ,Enquiry' into Knowledge, Authority and Social Dynamics“ zu. Dazu lag ein Konzeptpapier von Prof. Dr. Giuseppe Veltri (Sprecher) vor, der dem Senat weitere Erläuterungen gab.

Der Antrag ist in die Forschungsschwerpunkte „Aufklärung-Religion-Wissen“ und „Gesellschaft und Kultur in Bewegung. Diffusion –Experiment –Institution“ eingebettet.

Das Vorhaben wird von einer Kerngruppe, bestehend aus Prof. Dr. Ralf Elger, Prof. Dr. Matthias Kaufmann, Prof. Dr. Richard Rottenburg, Prof. Dr. Harald Bluhm und Prof. Dr. Daniel Fulda getragen.

Ordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen

Verabschiedet wurde vom Senat die Ordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienplätze im bundesweiten Vergabeverfahren im Studiengang Pharmazie sowie für Studienplätze im örtlichen Vergabeverfahren im Wintersemester 2012/13 und im Sommersemester 2013.

Nach Genehmigung der Ordnung durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft wird diese Ordnung im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit der Novelle zum Hochschulzulassungsgesetz wurden die Hochschulen ermächtigt, Zulassungszahlen für zulassungsbeschränkte Studiengänge durch Satzung selbst festzulegen.

Auf der Grundlage der Kapazitätsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt und dem Kapazitätserlass des Ministeriums wurden die Zulassungszahlen errechnet. Sie beruhen auf den personalbezogenen Kapazitäten gemäß Stellenplan vom 31.01.2012.

Alle Zahlen wurden mit den Dekanen der Fakultäten beraten, sie stimmten diesen zu.

Studienangebote

Der Senat bestätigte die Einrichtung eines Masterstudienganges „Erneuerbare Energien 120 LP“. Beantragt wurde dieser neue Studiengang von der Naturwissenschaftlichen Fakultät II. Der Studiengang ist stark forschungsorientiert und soll sich vor allem an Absolventen eines universitären Bachelorstudienganges Physik, Chemie oder Ingenieurwissenschaften wenden. Die jährliche Aufnahmekapazität beträgt 30 Studierende.

Auf Empfehlung der Senatskommission Studium und Lehre entschieden die Senatoren das Studienangebot Bachelor, Romanistik (180 LP – drei Sprachdomänen) zum Wintersemester 2012/13 zu schließen.

Änderung der Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77

Vorgelegt wurde vom International Office nach Empfehlung der Forschungskommission eine Änderung der Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77 „Pflege internationaler Beziehungen“.

Auch diese Richtlinie wird demnächst im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Vergleich zur vorangegangenen Regelung legt die neue Richtlinie den Fokus auf die Förderung von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern, um sie nach Halle zu holen.

Weitere Beschlüsse

Der Senat hatte in der vergangenen Sitzung zu den Senatssitzungsterminen für das Sommersemester entschieden. Auf Grund der Internationalen Woche, die vom 7. bis 11. Mai 2012 stattfinden wird, baten die Dekane um eine Verlegung des Sitzungstermins im Mai. Dieser Bitte entsprachen die Senatoren (Sitzungstermine Senat). Damit findet die Senatssitzung im Mai am 16.05.2012 statt. Tagungsort wird entsprechend der Einladung der Generalsekretärin der Leopoldina die Leopoldina sein.

Prof. Dr. Isabell Hensen (Naturwissenschaftliche Fakultät I, Institut für Biologie) wurde als Nachfolgerin von Prof. Dr. Helge Bruelheide zur neuen DFG-Vertrauensdozentin vom Senat bestimmt.

Weitere Entscheidungen des Senats bezogen sich auf:

die Ausschreibungen: W3 – Physikalische Chemie – Komplexe Selbstorganisierende Systeme“ und W 3 – Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Insolvenzrecht“.

Beide Professuren wurden zur Ausschreibung freigegeben und die dazugehörigen Zusammensetzungsvorschläge für die Berufungskommissionen bestätigt.

Die Berufungslisten: W2 - „Versorgungsforschung in der Oralmedizin“, W2 - „Didaktik der Physik und Chemie“, W3 - „Cytogenetik und Genomanalyse“ (gem. Berufung mit dem IPK) fanden Zustimmung im Senat.

Die Änderung der Satzung für das IWZ „Medizin-Ethik-Recht“ wurde verabschiedet.

Der Senat stimmte der Dritten Satzung der Satzung der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät zu.

Zustimmung fanden auch zwei Anträge auf Verleihung des Titels Apl-Professor.

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